Liebes Mitglied der Wein Steiermark,
Die Wein Steiermark hat erfolgreich die E-Label-Lösung umgesetzt, um die erforderlichen QR-Codes zu generieren. Mit Ende Jänner 2024 ist dieses neue Tool nun vollständig in die Wein Steiermark Datenbank integriert.
Fragen beantworten wir Ihnen jederzeit gerne!
Ihr Team der Wein Steiermark
Es kann entweder das Zutatenverzeichnis oder die Nährwerttabelle oder beides mittels E-Label angeführt sein. Bei Verwendung eines E-Labels sind auf dem Hauptetikett zumindest die Allergene wie „enthält Sulfite“ und der Brennwert (kJ/kcal in 100ml) unter Voranstellung einer der in Anführungszeichen stehenden Begriffe „Brennwert“, oder „Energiewert“ oder „Energie“ oder „E“ für Energie in ihrer bisherigen Form anzugeben. Zusammengefasst: Auch bei Verwendung eines E-Labels müssen die Allergene, der Brennwert am Hauptetikett aufgeführt sein.
In unmittelbarem Zusammenhang mit dem QR Code sind die Begriffe anzuführen, zu denen verlinkt wird. Hierbei stehen folgende Begriffe zur Auswahl: „Zutaten“, „Nährwerte“, „Zutaten und Nährwerte“ oder „Zutaten / Nährwerte“. Nutzen Sie den hier verlinkten Leitfaden der Bundeskellereiinspektion und den detaillierten Antwortkatalog der EU-Kommission.
Sie finden das neue Tool in ihren Weindatenblättern unterhalb des Bereiches “Allgemeine Daten”. Wie im Bild unten zu sehen, können Sie den jeweiligen QR-Code über den Link jederzeit runterladen. In der Jahresliste der Weine finden Sie ebenfalls einen Download-Button für QR-Codes. Hier bekommen Sie alle QR-Codes eines Jahrganges in einer ZIP-Datei.
Sie können jederzeit die Seite direkt über den Link rechts neben dem Download-Button des QR-Codes aufrufen. Die jeweilige E-Labelseite des Weines läuft unter einer eigenen Subdomain (elabel.steiermark.wine). Diese Seiten erheben keine Daten (Cookies, Google Analytics etc.) und es werden keine Kaufanreize (Links, Logos, zusätzliche verkaufsfördernde Angaben) gesetzt. Die E-Labelseite zu jedem Weinprodukt kann ausschließlich direkt aufgerufen werden. Es gibt Prinzipbedingt keine Menüführung oder ähnliche Verlinkungen zu anderen E-Labels.
Beispielwein I: 2023 Südsteiermark DAC Ried Eckberg Sauvignon Blanc
Beispielwein II: 2022 Weststeiermark DAC Deutschlandsberg Schilcher
Neben den bereits bisher vorhandenen Feldern von Säure, Alkohol und Restzucker sind durch das E-Label die Angaben “Glyceringehalt (g/l)” und “Brennwert (kJ/100ml)” hinzugekommen. Fehlen diese Angaben im Weindatenblatt so erscheint der Hinweis “Fehlende Angabe(n): Säure, Alkoholgehalt, Restzucker, Brennwert”. Diese Angaben sind keine Pflichtfelder – der Wein lässt sich auch ohne diesen Daten abspeichern. Als weiteren Hinweis für fehlende E-Label-Angaben erscheint der rote Balken in der Jahresübersicht: siehe Bild unten.
Zukünftig wird der Brennwert und der Wert für Glycerin bei den Prädikatsweinen analysiert und am Prüfnummernbescheid angegeben.
In der Zwischenzeit können Sie die Angabe zum Brennwerts in kJ anhand der Formel der Bundeskellereiinspektion selbst berechnen. Die Angabe in kcal wird in der Datenbank daraus berechnet. Bei Wein mit höherem Restzucker und aromatisierten Weinen empfiehlt sich eine Analyse des Produkts bei einem Lebensmittellabor wie Analytec oder LVA, um den Brennwert zu bestimmen.
Der Wert für Kohlenhydrate errechnet sich in der Datenbank aus dem Restzuckergehalt plus dem Glyceringehalt des Weins. Der Glyceringehalt wird für Weine – ausgenommen Prädikatsweine – mit 8 g/l angenommen. Wenn Sie den voreingestellten Glycerin-Wert im Weindatenblatt ändern, wird auch der errechnete Wert der Kohlenhydrate entsprechend angepasst. Achten Sie also auf den korrekten Wert des Glyceringehaltes oder belassen Sie bei trockenen Weinen den voreingestellten Wert von 8 g/l.
Bei den Angaben zu Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz haben sie in der Datenbank zwei Möglichkeiten:
1. Sie können die einzelnen Werte genau angeben (Die Angaben unter 10g erfolgen auf 0,1 g genau; Kochsalz auf 0,01 g genau, ab 10g je 100ml ohne Dezimalstelle)
2. Sie wählen die Angabe: “Enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz”.
Sie müssen eine der beiden Möglichkeiten wählen, da sonst die Nährwertangaben unvollständig sind.
In der Datenbank finden Sie das Zutatenverzeichnis, gruppiert nach den Klassennamen, vor. Der Begriff “Trauben” steht der Zutatenliste immer an erster Stelle. Die Allergene sind, unter Angabe der E-Nummern, fett hervorgehoben. Bei der Angabe der Zusatzstoffe ermöglicht Ihnen die Datenbank die Auswahl zwischen drei verschiedenen Schreibweisen.
Die Datenbank ermöglicht die Deklaration eines Weines als Roséwein (siehe Beispielwein III). Diese Angabemöglichkeit finden Sie im Bereich “Vinifizierung”. Eine Ausnahme bildet hier der “Schilcher”, da die Verkehrsbezeichnung “Blauer Wildbacher Rosé” nicht zulässig ist.
Nutzen Sie die Kopieren-Funktion bereits bestehender korrekt angelegter Weindatenblätter. Dazu das bestehende Weindatenblatt öffnen und links oben “Kopieren”-Button benutzen
Die Datenbank weißt Sie in der Jahresübersicht mit einem roten Balken auf fehlende E-Label Angaben hin. Sind Sie mit dem Mauszeiger über der roten Fläche, bekommen Sie auch genauere Angaben. Ebenfalls beim Bearbeiten des Weines, finden Sie auch genaue Angaben im Feld “Detaildaten”.
Für die Herstellung und Deklaration von Bio-Wein und Produkten des Weinsektors gelten zusätzliche Anforderungen. Diese müssen in der Auflistung der Zutaten nochmals extra als solche gekennzeichnet werden. Es besteht die Möglichkeit den Wein selbst als BIO zu deklarieren (Bereich: besondere Eigenschaften) oder dessen einzelne Zutaten – sofern diese verfügbar ist. Sie finden dies als Pull-Down-Option.
Seit Anfang September 2024 finden Sie in der Datenbank auch die Möglichkeit aromatisierte und weinhaltige Getränke wie Glühwein, Wermut und Sturm auszuwählen.
Bundeskellereiinspektion: Brennwertberechnung
Bundeskellereiinspektion: Formelsammlung
Bundeskellereiinspektion: Bezeichnungsvorschriften für die Gestaltung von Etiketten
EU Kommission — Fragen und Antworten zur Umsetzung: EU Amtsblatt C_2023_1190
EU Lebensmittel-Informationsverordnung: VO 1169/2011
EU Allgemeine Marktordnung: VO 1308/2013
EU Änderungsverordnung: VO 2021/2117
Sie haben Fragen, Ideen oder Anregungen zu Thema E-Label? Das Wein Steiermark Team freut sich über Feedback an info@steiermark.wine
Stand des Leitfaden: 22.2.2024