Liebes Mitglied der Wein Steiermark,
Mit den neuen EU-Bestimmungen gilt seit 8. Dezember 2023 für Weinerzeugnisse – also Stillwein, Schaumwein, Likörwein und aromatisierte Weine – die Pflicht zur Angabe einer Nährwertkennzeichnung sowie einer Zutatenliste.
Um euch den Übergang so einfach wie möglich zu machen, hat die Wein Steiermark bereits im Sommer 2023 die Entwicklung einer eigenen E-Label-Lösung gestartet. Dieses Tool ermöglicht die einfache Generierung der erforderlichen QR-Codes direkt in der Wein Steiermark-Datenbank.
Seit Jänner 2024 steht das kostenfreie E-Label-Tool in der Wein Steiermark Datenbank allen Mitgliedern als Serviceleistung der Wein Steiermark zur Verfügung.
Fragen beantworten wir Ihnen jederzeit gerne!
Ihr Team der Wein Steiermark
Die neuen EU-Bestimmungen sehen vor, dass Nährwerte und Zutaten entweder direkt am Etikett oder über einen QR-Code für Konsument:innen zugänglich gemacht werden müssen. Eine wichtige Ausnahme: Brennwert (kJ/kcal) und Allergene sind verpflichtend am Etikett anzuführen – unabhängig vom QR-Code.
Der QR-Code auf der Weinflasche führt Konsument:innen direkt zu den E-Label-Informationen des jeweiligen Weins. Dort sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wie Nährwerte, Zutaten und Allergene übersichtlich aufgelistet – in der jeweiligen Landessprache des Marktes.
Auch bei Verwendung eines E-Labels müssen die Allergene und der Brennwert am Hauptetikett verpflichtend aufgeführt sein:
Zusätzlich muss in unmittelbarer Nähe des QR-Codes angegeben werden, welche Informationen dieser enthält, etwa „Zutaten“, „Nährwerte“, „Zutaten und Nährwerte“ oder „Zutaten / Nährwerte“. Details dazu finden Sie im Leitfaden der Bundeskellereiinspektion sowie im Antwortkatalog C/2023/1190 der EU-Kommission .
Bundeskellereiinspektion: Leitfaden „Nährwertkennzeichnung – Zutatenliste und Bezeichnung“
EU-Kommission Amtsblatt C/2023/1190: Nährwertkennzeichnung – Fragen und Antworten
Die jeweilige E-Labelseite des Weines läuft unter einer eigenen Subdomain (elabel.steiermark.wine). Diese Seiten erheben keine Daten (Cookies, Google Analytics etc.) und es werden keine Kaufanreize (Links, Logos, zusätzliche verkaufsfördernde Angaben) gesetzt. Die E-Labelseite zu jedem Weinprodukt kann ausschließlich direkt aufgerufen werden. Es gibt Prinzipbedingt keine Menüführung oder ähnliche Verlinkungen zu anderen E-Labels.
Beispielwein I: 2023 Südsteiermark DAC Ried Eckberg Sauvignon Blanc
Beispielwein II: 2022 Weststeiermark DAC Deutschlandsberg Schilcher
Sie finden das neue E-Label-Tool in der Wein Steiermark Datenbank direkt im Datenbank-Bereich „Wein“ wenn Sie einen neuen Wein hinzufügen oder einen bestehenden Wein bearbeiten möchten. In der Eingabemaske des Weindatenblatts sind die verpflichtenden Angaben – etwa der Brennwert – im Bereich „Detaildaten“ unterhalb von „Allgemeine Daten“ erfasst. Die deklarationspflichtigen Zutaten sind in weiteren Bereichsblöcken im Anschluss aufgelistet.
Wie im Beispielbild ersichtlich, können Sie den jeweiligen QR-Code für die Nährwerttabelle jederzeit über den Download-Link (linker Pfeil) herunterladen. Für eine schnelle Kontrolle Ihrer Eingaben steht daneben ein Direktlink zur Nährwerttabelle (rechter Pfeil) zur Verfügung, über den Sie die E-Label-Seite des Weins sofort aufrufen können.

Für die Nutzung in Webshops oder zur Weitergabe an Weinhändler können alle E-Label-Daten eines Weinguts als Excel-Datei (.xlsx) heruntergeladen werden. Dadurch stehen die Informationen strukturiert zur Verfügung und lassen sich ohne zusätzlichen Aufwand in externe Systeme integrieren. In der Jahresübersichtsliste der Weine finden Sie dazu einen Downloadbutton („E-Label Links herunterladen„) wo Sie bequem alle Ihre E-Label-Links als Excel (.xlsx)-Liste herunterladen können. Hier finden Sie ebenfalls einen Download-Button für QR-Codes, wo alle QR-Codes eines Jahrganges in einer ZIP-Datei zum Download bereit stehen.
Jeder bereits angelegte Wein hat auch automatisch seine eigene E-Labelseite. Die Daten & Angaben eines angelegten Weines können jederzeit ergänzt oder korrigiert werden. Dies ist zB.: sinnvoll wenn man den QR-Code bereits für den Druck von Etiketten benötigt aber der Wein noch nicht abgefüllt oder der Prüfbericht noch ausständig ist.
Hinweis: Nutzen Sie die Kopieren-Funktion bereits bestehender korrekt angelegter Weindatenblätter zur schnellen Erstellung neuer E-Labels. Dazu ein bestehendes Weindatenblatt öffnen und links oben „Kopieren“-Button benutzen.

Neben den bereits bisher vorhandenen Feldern von Säure, Alkohol und Restzucker sind durch das E-Label die Angaben „Glyceringehalt (g/l)“ und „Brennwert (kJ/100ml)“ hinzugekommen – die Angabe in kcal wird in der Datenbank berechnet. Fehlen diese Angaben im Weindatenblatt so erscheint der Hinweis „Fehlende Angabe(n): Säure, Alkoholgehalt, Restzucker, Brennwert“. Diese Angaben sind keine Pflichtfelder – der Wein lässt sich auch ohne diesen Daten abspeichern. Als weiteren Hinweis für fehlende E-Label-Angaben erscheint der rote Balken in der Jahresübersicht: siehe Bild unten.

Die Angabe des Alkoholwertes in der Datenbank (=E-Label) muss mit dem Wert auf dem Etikett übereinstimmen und ist – auf- bzw. abgerundet – nur in 0,5-Schritten zulässig (volle oder halbe Einheiten). Bitte prüfen Sie daher Ihre bereits eingetragenen Weindaten. Nicht korrekt angegebene Alkoholwerte werden Rot dargestellt.

Der Wert für Kohlenhydrate errechnet sich in der Datenbank aus dem Restzuckergehalt plus dem Glyceringehalt des Weins. Der Glyceringehalt wird für Weine – ausgenommen Prädikatsweine – mit 8 g/l angenommen. Wenn Sie den voreingestellten Glycerin-Wert im Weindatenblatt ändern, wird auch der errechnete Wert der Kohlenhydrate entsprechend angepasst. Achten Sie also auf den korrekten Wert des Glyceringehaltes oder belassen Sie bei trockenen Weinen den voreingestellten Wert von 8 g/l.

Bei den Angaben zu Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz haben sie in der Datenbank zwei Möglichkeiten:
1. Sie können die einzelnen Werte genau angeben (Die Angaben unter 10g erfolgen auf 0,1 g genau; Kochsalz auf 0,01 g genau, ab 10g je 100ml ohne Dezimalstelle)
2. Sie wählen die Angabe: „Enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz“.
Sie müssen eine der beiden Möglichkeiten wählen, da sonst die Nährwertangaben unvollständig sind.

In der Datenbank finden Sie das Zutatenverzeichnis, gruppiert nach den Klassennamen, vor. Der Begriff „Trauben“ steht der Zutatenliste immer an erster Stelle. Die Allergene sind, unter Angabe der E-Nummern, fett hervorgehoben. Bei der Angabe der Zusatzstoffe ermöglicht Ihnen die Datenbank die Auswahl zwischen drei verschiedenen Schreibweisen.

Die Datenbank ermöglicht die Deklaration eines Weines als Roséwein (siehe Beispielwein III). Diese Angabemöglichkeit finden Sie im Bereich „Vinifizierung“. Eine Ausnahme bildet hier der „Schilcher“, da die Verkehrsbezeichnung „Blauer Wildbacher Rosé“ nicht zulässig ist.
Für die Herstellung und Deklaration von Bio-Wein und Produkten des Weinsektors gelten zusätzliche Anforderungen. Diese müssen in der Auflistung der Zutaten nochmals extra als solche gekennzeichnet werden. Es besteht die Möglichkeit den Wein selbst als BIO zu deklarieren (Bereich: besondere Eigenschaften) oder dessen einzelne Zutaten – sofern diese verfügbar ist. Sie finden dies als Pull-Down-Option.

Mit dem aktuellen Update (September 2025) unterstützt die Datenbank nun auch die korrekten Bezeichnungsvorschriften für No-/Low-Alkohol-Produkte.
Für entalkoholisierte (Schaum-)Weine ist der Alkoholgehalt mit „0 %vol“ oder „0,5 %vol“ anzugeben. Eine Kennzeichnung mit „<0,5 %vol“ ist technisch nicht möglich.
Liegt der analytisch ermittelte Alkoholwert zwischen 0,5 %vol und 1 %vol, darf ausschließlich die Angabe „1 %vol“ verwendet werden, da „0,5 %vol“ ausschließlich für vollständig entalkoholisierte Weine reserviert ist.
Bundeskellereiinspektion: Leitfaden: Entalkoholisierter Wein
EU Kommission: Fragen und Antworten zur Umsetzung der EU-Vorschriften über die Entalkoholisierung von Wein: EU Amtsblatt C/2024/694
In der Datenbank steht Ihnen unter dieser Produktgruppe nun die Möglichkeit zur Verfügung, aromatisierte Weinprodukte wie Wermut, Glühwein, Likörweine oder aromatisierte Qualitätsschaumweine sowie weinhaltige Getränke wie Spritzer oder weinhaltige Cocktails anzulegen.
Für die korrekte Deklaration der Nicht-Wein-Zutaten wird ein eigener Bereich „Endproduktzutaten“ angezeigt.
Dort finden Sie bereits eine Auswahl gängiger Zutaten – auch in BIO-Qualität – sowie die Möglichkeit, Prozentangaben zu ergänzen. Diese werden bei der Ausgabe automatisch in der richtigen Reihenfolge gereiht.
Für alle weiteren Zutaten, die nicht vorab gelistet sind, stehen freie Textfelder zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Sondervorschriften bei aromatisierten Weinerzeugnissen – nachzulesen im Leitfaden der Bundeskellereiinspektion.

Nützliche Links:
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2024/585 zur Ergänzung der VO (EU) Nr. 251/2014 durch besondere Vorschriften für die Angabe und Bezeichnung der Zutaten von aromatisierten Weinerzeugnissen: EU Amtsblatt Nr. 2024/585
Sturm ist ein Sonderfall im deutschsprachigen Raum, für den es aktuell keine spezifische EU-Regelung gibt. Die Bundeskellereiinspektion empfiehlt daher, die Ausgangswerte des Produktes zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens anzugeben (z. B. 100 % des Zuckergehalts des Mostes) – mit dem Wissen des Konsumenten, dass sich Sturm rasch verändert. In Österreich ist die Angabe des Alkoholgehalts vorerst nicht verpflichtend, bei der Ausfuhr (z. B. nach Deutschland) jedoch muss laut EU-Vorgaben der Gesamtalkoholgehalt auf dem Etikett angegeben werden.
Im E-Label-Tool stehen Ihnen daher zwei Optionen zur Verfügung: je nachdem ob im Alkohol-Feld einen Wert angibt wird oder nicht.
Wenn das Feld „Alkoholwert lt. Etikett (% Vol)“ freigelassen, zeigt das E-Label statt einer Alkoholangabe den Text „Produkt enthält Alkohol (Werte verändern sich im Laufe der Gärung)„. Der Hinweis der fehlenden Angabe zum Alkoholgehalt ist zu ignorieren.
Beispiel: 2025 Weisser Sturm aus Österreich

Wenn ein Alkoholwert eingetragen wird, zeigt das E-Label nicht den Standard „Alkohol in %Vol“, sondern den Begriff „Gesamtalkoholgehalt in % Vol„. Diese Variante ist insbesondere für Exportprodukte oder aus Konsumentenschutzgründen zu empfehlen.
Beispiel: 2024 Schilcher Sturm aus Österreich
Da sich der Restzuckergehalt während der Gärung verändert, steht im Abschnitt „Etikettenbezeichnung“ nur die Auswahl: „Werte verändern sich im Laufe der Gärung“ zur Verfügung, welche zusammen mit der Restzuckerangabe im E-Label angezeigt wird. Restzuckerangaben wie „süß“ sind nicht auswählbar, da im Laufe der Gärung auch Werte von „lieblich“ (RZ < 45 g/l) oder geringer erreicht werden.
Bitte beachten Sie: Bei unvergorenem Most spricht die einschlägige Literatur von 1g Glyzerin/Liter, also 0,1g/100 ml. Der im Tool standardmäßig für trockene Weine hinterlegte Wert von 8 g/L muss daher manuell angepasst werden, um die korrekte Berechnung der Kohlenhydrate zu gewährleisten.
Nützliche Links:
EU Allgemeine Marktordnung (Erzeugnisse lt. Anhang VII Teil II): VO 1308/2013
Der Winzer Artikel 9.7.2024: Sturm: Bereit für Zutaten und Nährwert?
Die Datenbank weißt Sie in der Jahresübersicht mit einem roten Balken auf fehlende E-Label Angaben hin. Sind Sie mit dem Mauszeiger über der roten Fläche, bekommen Sie auch genauere Angaben. Ebenfalls beim Bearbeiten des Weines, finden Sie auch genaue Angaben im Feld „Detaildaten“. 
Aktuell sind die E-Labels in Deutsch & Englisch verfügbar; weitere Sprachen können bei Bedarf jederzeit ergänzt werden. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.
Bundeskellereiinspektion: Brennwertberechnung
Bundeskellereiinspektion: Formelsammlung
Bundeskellereiinspektion: Bezeichnungsvorschriften für die Gestaltung von Etiketten
EU Kommission — Fragen und Antworten zur Umsetzung: EU Amtsblatt C_2023_1190
EU Lebensmittel-Informationsverordnung: VO 1169/2011
EU Allgemeine Marktordnung: VO 1308/2013
EU Änderungsverordnung: VO 2021/2117
Sie haben Fragen, Ideen oder Anregungen zu Thema E-Label? Das Wein Steiermark Team freut sich über Feedback an info@steiermark.wine
Stand des Leitfaden: 08.09.2025