Wein belebt nicht erst seit der Neuzeit die Sinne. Die Geschichte des Weinbaus ist vielmehr eng mit der Geschichte der Menschheit, der Entwicklung unserer Zivilisation und Kultur verbunden. Der Wein genießt dank des römischen Bacchus oder des griechischen Dionysos schon seit der Antike seinen Ruf als Göttergetränk.
800 v. Chr. (Kelten). Kultivierung des Weinbaus durch die Römer (ca. 100 v. Chr. Bis 300 n. Chr.)
Weinbau in der Steiermark hat, wie in ganz Europa, seinen Ursprung im Imperium der Römer. Sie kultivierten den Weinbau, wo es Böden und Klima zuließen. Sie pflanzten Wein, brannten Amphoren und banden Fässer. Vor den Römern waren die Kelten in der Steiermark. Sie tranken „wilden“ Wein. Die Sorte Blauer Wildbacher, aus welcher Schilcher gekeltert wird, ist übrigens eine Mutation einer der „Ur-Trauben“ jener Zeit. Doch es gab auch „finstere“ Jahrhunderte, wo es um den Weinbau in der Steiermark schlecht bestellt war.
Dem Untergang des Römischen Reichs fielen viele agrarische Techniken zum Opfer. Sie wurden nämlich einfach vergessen. So auch der Weinbau, der erst um 800 von Karl dem Großen und der Kirche wiederbelebt wurde. Die Kirche und ihre Klöster waren es dann, die den Weinbau in all ihren Einflussgebieten wieder auf eine beachtliche Größe ausdehnten. Die Kleine Eiszeit, die Pest und andere Seuchen sowie die begleitende lange Kriegsepoche setzten der noch jungen und populären Weinkultur auch in der Steiermark ein jähes Ende.
Die Steiermark war die erste große Weißweinregion Europas.
Der wirtschaftliche Aufschwung unter Maria Theresia und Josef II., der um 1770 richtig zu greifen begann, ließ auch den Weinbau der Steiermark wieder auferstehen. Josef II. war es zudem, der 1784 das Buschenschank-Patent installierte. Aus diesem alten Buschenschank Patent hat sich ein einzigartiges österreichisches Kulturgut entwickelt.
Erzherzog Johann liebte Land und Leute.
Und sie liebten ihn.
Erzherzog Johann, alias Johann von Österreich, ein halber Spanier, kam in den Wirren der napoleonischen Jahre in die Steiermark. Er liebte Land und Leute. Des Erzherzogs Motto war „Leben und leben lassen“. Wien war nicht seine Stadt, so bekam Graz, im Herzen der Steiermark, seine besondere Rolle, die es bis heute in Österreich innehat.
Johann beschäftigte sich mit vielen Dingen sehr genau. Dem steirischen Weinbau – damals mit rund 35.000 Hektar (die Steiermark umfasste zu der Zeit auch große Teile Sloweniens) ein großer und wichtiger Wirtschaftsfaktor der Region – schenkte er ein Landgut zum Ausprobieren. Hier bauten 1854 seine Agrarier 425 verschiedene Rebsorten an, um zu sehen, welche Ergebnisse die Traubensäfte erzielen können.
Die meisten Sorten gerieten schnell in Vergessenheit, der Sauvignon Blanc und der Morillon, der steirische Chardonnay, aber blieben im Lande.
Dafür verabschiedete man sich Jahr für Jahr von mehr und mehr Rebflächen anderer Rebsorten. Der steirische Weißweinanbau dieser Blütejahre, die leider auch von der Reblaus-Katastrophe partiell unterbrochen wurde, war so bedeutend wie jener des preußischen Rheingaus und der Mosel. Außerdem war die Anbauregion Steiermark in Menge und Qualität führend in Europa und der Welt – eine Rolle, die sie heute wieder einnimmt.
Ihre alte Weinbauflächen-Ausdehnung erreichte die Steiermark nach der Reblaus nicht mehr zur Gänze; noch dazu verlor sie nach der Zerschlagung der Habsburg-Monarchie von 1918 mehr als 30.000 Hektar Rebflächen an das Bundesland Slowenien des neu gegründeten jugoslawischen Königreichs.
In den Achtzigerjahren des letzten Jahrhunderts gelang es dem steirischen Wein jedoch, überregionale Bedeutung zu erlangen und von sich reden zu machen. Das geschieht auch auf Grundlage des schon 1977 gegründeten Schutzrings für Wein aus steirischen Trauben, der zu Beginn sichergestellt hat, dass steirische Winzer nur Wein aus ausschließlich steirischen Trauben verarbeiten. Diese Regelung wird heute durch das Österreichische Weingesetz übernommen. Was heute selbstverständlich klingt, war damals europaweit eine Seltenheit.
Gegenwärtig zählen die steirischen Weinbaugebiete zu den innovativsten Europas: Hier haben sich alle Investitionen in naturnahen und erdverbundenen Weinbau ausgezahlt und dem steirischen Wein eine Position verschafft, die auch eine neue Geschichtsschreibung beginnen ließ.
Nach dem österreichischen „Weinskandal“ 1985, bei dem einige Weinbauern und Weinhändler durch Beimischung von Glykol zu angeblichen Prädikatsweinen dem österreichischen Weinbau seine dunkelste Stunde beschwerten, wurde als positive Folgeentwicklung dieser Zäsur, allerdings als „strengstes Weingesetz der Welt“ zu sehen, 1986 die Weinmarketinggesellschaft ÖWM ins Leben gerufen. Aufbauend auf den 1995 in Kraft getretenen EU-Weinrichtlinien, wird auch das 1985 erlassene Weingesetz in den Jahren 1999, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2008 novelliert. 2003 wurde in Österreich abermals Geschichte geschrieben, als mit dem Weinviertel DAC der erste regionaltypische Herkunftswein in Form eines trockenen und gebietstypischen Grünen Veltliners auf den Markt kam.
Das europäische Weinrecht bildet die Basis für das österreichische Weingesetz, das als besonders streng gilt. Die vier Eckpfeiler des österreichischen Weingesetzes sind die kontrollierte Herkunft, die Hektarertragsbeschränkungen, die unterschiedlichen Qualitätsstufen und die staatliche Qualitätskontrolle.
Generell unterscheidet man in Österreich zwischen Wein mit Herkunft (Qualitätswein/DAC, Landwein) und Wein ohne Herkunft (Wein aus Österreich). Für die jeweilige Kategorisierung entscheidend sind die Herkunft der Trauben, der Zuckergehalt der Trauben bei der Ernte (in KMW angegeben) sowie die Stilistik/Typizität bei „Weinen mit Herkunft“.
Für Qualitätswein/herkunftstypischen Qualitätswein (DAC) müssen die Trauben aus einem österreichischen Weinbaugebiet stammen, für Landwein aus einer Weinbauregion (größer als ein Weinbaugebiet).
In Österreich gilt für Land-, Qualitäts- und Prädikatswein (und für Wein ohne Herkunft mit Rebsorten- und Jahrgangsangabe) eine generelle Hektarhöchstertragsmenge von 10.000 Kilogramm Trauben oder 7.500 Liter Wein pro Hektar. Überschreitet ein Weinbaubetrieb diese Produktionsgrenze, muss die gesamte Menge als Wein ohne Herkunft deklassiert werden.
Mit dem Jahrgang 2018 wurden die Steirischen DAC-Gebiete ins Leben gerufen und die ersten STEIRISCHEN DAC-WEINE abgefüllt, die seit Anfang 2019 im Handel zu finden sind. DAC steht für für „Districtus Austriae Controllatus“ und ist eine Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich.
Die Steiermark besitzt drei DAC-Gebiete: Südsteiermark DAC, Vulkanland Steiermark DAC und Weststeiermark DAC. Diese drei Regionen der Steiermark stehen für singuläre und von der Gesamtheit des jeweiligen Terroirs geprägte Qualitätsweine.
In der hier gezeigten Pyramide werden die Einteilung der Weine wie auch die Besonderheiten ihrer Herstellung aufgeführt. Die drei DAC-Gebiete der Steiermark stehen alle zusammen und jedes für sich für singuläre, individuelle, verschieden gewichtige und von der Gesamtheit des jeweiligen Terroirs geprägte Qualitätsweine: die Handarbeit fürsorglicher, nachhaltiger und landschaftsverantwortlicher Winzer. Die Steirischen DAC-Gebiete sind auch DAC-Gebiete, in welchen die Handlese der Trauben verpflichtend vorgeschrieben ist und in welchen die Orts- und Riedenweine im Vordergrund stehen.
Steirische Landesregierung beschließt Riedenverordnung
Seit Februrar 2023 gibt es in der Steiermark rund 580 per Gesetz definierte Rieden. KonsumentInnen erhalten volle Transparenz in Bezug auf die Herkunft von Trauben und Weinen. Um die hohen Qualitäts-Standards im Weinbau zu erhalten, sieht das Landesweinbaugesetz vor, dass Rieden auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer in Abstimmung mit den Regionalen Weinkomitees vom Land Steiermark verordnet werden. Durch diesen konsensualen Prozess unter Einbindung aller Beteiligten wird sichergestellt, dass die Verordnung im Sinne des steirischen Weinbaus erfolgt.