Grundlage für Lagenklassifizierung geschaffen
Mit der kürzlich verabschiedeten Weinrecht-Sammelverordnung wurde die gesetzliche Basis für eine offizielle Lagenklassifikation in Österreich geschaffen. Diese sieht zwei Stufen vor: Zunächst können Rieden als „Erste Lage“ klassifiziert werden. Frühestens fünf Jahre danach können sie als „Große Lage“ festgelegt werden.
Die Klassifizierung erfolgt anhand eines streng definierten Kriterienkatalogs. Mit den ersten Klassifizierungen wird nicht vor 2025 zu rechnen sein.
Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing (ÖWM): „Die Entscheidung, Rieden zu klassifizieren, obliegt jedem Gebiet selbst, denn die Bedeutung von Einzellagen ist in jedem Gebiet unterschiedlich ausgeprägt. Die Verwendung der Bezeichnungen „Erste Lage“ und „Große Lage“ erfordert zwingend ein niedrigerer Hektarhöchstertrag und die Handlese. Weiters sind den regionalen Weinkomitees Klassifizierungsdokumente vorzulegen, die detaillierte Informationen zur historischen Bedeutung, Bodenbeschaffenheit, Klima und weiteren Faktoren enthalten müssen.”
Quelle: ÖWM
Im Februar dieses Jahres wurde für Rieden in der Steiermark die Rieden-Verordnung von der steirischen Landesregierung beschlossen. Damit gibt es in der Steiermark rund 580 per Gesetz definierte Rieden. Konsument:innen erhalten volle Transparenz in Bezug auf die Herkunft von Trauben und Weinen.
- Verordnungstext zur Lagenklassifikation
- Riedenkarten.at – Alle steirischen Weinrieden digital zugänglich
- Steirische Landesregierung beschliesst Steirische Riedenweinverordnung
Weitere Links:
August 2023, Foto: Flora P.
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