Junkerpräsentation GRAZ
Traditionell hat der Steirische Junker Mittwoch vor Martini seinen großen Auftakt, welcher mit der Junkerpräsentation am 10. November in der Messe Graz* gefeiert wird. Nach dem Motto „Der Junker ist da!“ präsentieren die Junker-Winzer in der Messe Graz den neuen Wein. Geplant ist, dass in „kleinem, feinen Rahmen“ rund 70 Weinbauern persönlich ihren Junker kredenzen, weitere Junker-Weine werden an der Junker-Bar zum Verkosten gereicht. Im Eintrittspreis von 35 Euro sind neben dem Genuss der Junker-Weine auch steirische Häppchen inkludiert.
Messe Graz SAAL 1 im OG.
Messeplatz 1 | 8010 Graz
Beginn: 17:00 Uhr
Einlass: 16:30 Uhr
Ende: 21:00 Uhr
Einlass nur mit gültigen 2-G Nachweis bzw. lt. Verordnung! Bitte halten Sie sich an die Corona Bedingungen.
Limitierte Teilnehmerzahl.
*In Wien wird es heuer keine Junker-Präsentation geben.
In der Steiermark werden die Corona-Regeln verschärft: Ab 8. November soll die 2G-Regel in der Nachtgastronomie und bei Großevents gelten. Dies betrifft auch die Junker-Präsentation am 10. November in Graz.
Für jene Junker-Gäste, die ihr Ticket aus diesem Grund zum Kauf anbieten möchten*, bietet oeticket bis inkl. 8. November für online-gekaufte Tickets eine FANSALE-Plattform unter: https://www.fansale.at/fansale/sell_tickets.htm
Die Präsentation, die heuer in kleinerem Rahmen mit einer limitierten Gästezahl von 700 Personen im Saal 1+Foyer in der Messe Graz stattfinden wird, ist bereits seit Wochen ausverkauft. Falls Tickets zum Kauf angeboten werden, sind diese erhältlich unter dem Link: JUNKER-TICKETS kaufen – first come, first served.
Bitte beachten!
Neben der 2G- und Ausweiskontrolle werden Gäste vor Ort registriert. Bitte denken Sie daran, Ihren Ausweis mit zu bringen.
Genießen Sie Ihren Junker auch zu Hause, beim Junker-Winzer und Junker-Wirt. Infos auf www.steirischerjunker.at
*Seitens Wein Steiermark werden keine Tickets zurückgenommen und keine Eintrittsgelder retourniert.
Wir danken unseren Sponsoren für die Unterstützung:
Was müssen Sie als Besucher beachten:
Wir können Sie als Besucher nur Einlassen, wenn Sie,
a. Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage (Übergangsfrist bis 06.12.2021 danach 270 Tage) zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen,
b. Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
c. Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
d. weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage (Übergangsfrist bis 06.12.2021 danach 270 Tage) zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der lit. a, b oder c mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen,
vorweisen. Die Zertifikate bzw. Nachweise sind für die gesamte Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und/oder Videos angefertigt werden und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden können.
Im Rahmen dieser Veranstaltung können durch die oder im Auftrag der Wein Steiermark Fotografien und/oder Filme erstellt werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung nehmen Sie zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen Sie abgebildet sind, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten veröffentlicht werden.