Als Eröffnung der diesjährigen Veranstaltungssaison veranstalten wir im Rahmen der Messe Graz, Saal 1, eine gesetzte Verkostung mit dem Thema: „Steirische Weinvielfalt“.
Steirische Weine des Weinjahrgangs 2020 werden in den Fokus gestellt, gefolgt von älteren Jahrgängen, DAC-Weinen und Weinen „der anderen Steiermark“. Weinakademiker Helmut Gramer und Stefan Potzinger, Obmann der Wein Steiermark werden durch die Verkostung führen.
Hier geht es zu den Covid-19 Bestimmungen. Bitte lesen Sie diese vor Teilnahme der Veranstaltung durch.
Beginn 13:30 Uhr
Ende 15:00 Uhr
Limitierte Teilnehmerzahl.
Tickets – Ticketpasswort für Professionals (Gastronomie, Weinhandel, Ausbildung, Medien) mit Angabe der aktiven beruflichen Tätigkeit unter: ANMELDUNG oder unter info@steiermark.wine
In der Tiefgarage der Grazer Messehalle haben unsere Gäste die Möglichkeit kostenlos zu parken. Einfach bei der Registrierung bekannt geben, dass Sie mit dem Auto in der Tiefgarage parken und Sie erhalten von uns ein Ausfahrtsticket.
Nach seinem Abschluss an der Hotelfachschule Bad Gleichenberg war Helmut Gramer jahrzehntelang selbstständig in der Gastronomie tätig. Im Jahre 2017 erlangte er den Titel des Weinakademikers an der Weinakademie in Rust. Er leitete bereits zahlreiche Weinverkostungen u.a. für die ÖWM, Wein Steiermark und den Steirischen Sommelierverein, wo er auch als Vize-Präsident tätig ist. Hauptberuflich arbeitet er im österreichischen Weinhandel.
RZ: 8,0 g/l | Säure: 8,0 g/l | Alk: 12,5 %
Weingut Langmann
RZ: 7,9 g/l | Säure: 5,0 g/l | Alk: 12,5 %
Weingut Regele
RZ: 4,0 g/l | Säure: 7,1 g/l | Alk: 12 %
Weingut Hannes & Petra Harkamp
RZ: 1,2 g/l | Säure: 5,7 g/l | Alk: 11,5 %
Weingut Gründl Labuttendorf
RZ: 2,0 g/l | Säure: 5,9 g/l | Alk: 11,5 %
Weingut Assigal
RZ: 2,2 g/l | Säure: 5,7 g/l | Alk: 12 %
Weinbau und Buschenschank Matzhold
RZ: 4,3 g/l | Säure: 5,7 g/l | Alk: 11,4 %
Weingut Sabathihof Dillinger
RZ: 3,7 g/l | Säure: 5,5 g/l | Alk: 12,5 %
Weingut Riegelnegg Karl
RZ: 1,8 g/l | Säure: 5,4 g/l | Alk: 12,5 %
Weingut & Buschenschank Repolusk
RZ: 3,0 g/l | Säure: 6,0 g/l | Alk: 12 %
Weingut Strauss K&G
RZ: 1,1 g/l | Säure: 6,0 g/l | Alk: 12 %
Weingut Marko der Weinstricker
RZ: 1,8 g/l | Säure: 5,9 g/l | Alk: 12,5 %
Weinhof Scharl Charakterweine
RZ: 1,6 g/l | Säure: 6,2 g/l | Alk: 12,8 %
Weingut Bernd Stelzl
RZ: 1,6 g/l | Säure: 5,6 g/l | Alk: 12,7 %
Weinhof Reichmann
RZ: 1,4 g/l | Säure: 5,5 g/l | Alk: 13,5 %
Weingut Hannes Sabathi
RZ: 3,4 g/l | Säure: 4,8 g/l | Alk: 13 %
Weingut Pock Straden
RZ: 2,3 g/l | Säure: 5,0 g/l | Alk: 13 %
Weinhof Fassold
RZ: 1,1 g/l | Säure: 6,0 g/l | Alk: 13,5 %
Weingut Falter EGO
RZ: 1,8 g/l | Säure: 6,2 g/l | Alk: 12 %
Weingut Altenbacher
RZ: 1,5 g/l | Säure: 5,8 g/l | Alk: 12,5 %
Weingut Kogler
RZ: 1,1 g/l | Säure: 5,6 g/l | Alk: 13 %
Weingut Sattlerhof
RZ: 1,7 g/l | Säure: 5,5 g/l | Alk: 13 %
Weingut Dietrich vlg Tischler
RZ: 2,3 g/l | Säure: 5,4 g/l | Alk: 13,5 %
Weinhof Rauch
RZ: 2,5 g/l | Säure: 6,0 g/l | Alk: 13,5 %
Weingut Stefan Potzinger
Das DAC Herkunftssystem Steiermark steht für „Wein mit geschützter Herkunft“ und bietet herausragende Weine mit Ursprungsgarantie. Die steirischen DAC-Gebiete Südsteiermark DAC, Vulkanland DAC und Weststeiermark DAC waren die ersten Gebiete Österreichs, in denen die Handlese der Trauben verpflichtend vorgeschrieben wurden und wo die Orts- und Riedenweine im Vordergrund stehen.
Wir danken unseren Sponsoren für die Unterstützung
Was müssen Sie als Besucher beachten:
Außerhalb ihres reservierten Sitzplatzes, herrscht durchgehend FFP2-Maskenpflicht. Bitte setzten Sie ihre FFP2- Maske am besten schon kurz vor dem Betreten der Veranstaltungsstätte auf.
Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben können sie nur an der Veranstaltung teilnehmen, wenn sie uns beim Betreten einen epidemiologischen Nachweis auf geringe Gefahr vorzeigen können sowie einige Daten bekannt geben. Unsere Registrierung befinden sich gut sichtbar im Eingangsbereich.
1. Ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,
5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
6. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,
7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
Im Falle von Besuchergruppen, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen, ist die Bekanntgabe der Daten von nur einer dieser Besuchergruppe angehörigen volljährigen Person ausreichend.
(2) Wir sind verpflichtete ihr Erscheinen und somit ihre Daten mit Datum und Uhrzeit des Betretens unserer Veranstaltung sowie dem Ort zu versehen.
(3) Wir sind verpflichtet der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 5 Abs. 3 EpiG auf Verlangen die Daten zur Verfügung zu stellen.
(4) Wir dürfen die Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung verarbeiten und der Bezirksverwaltungsbehörde im Umfang ihres Verlangens übermitteln; eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig.
(5) Wir sind verpflichtet für ihre Daten geeignete Datensicherheitsmaßnahmen zu treffen und insbesondere sicherzustellen, dass die Daten nicht durch Dritte einsehbar sind.
(6) Wir sind verpflichtet ihre Daten für die Dauer von 28 Tagen vom Zeitpunkt ihrer Erhebung aufzubewahren und danach unverzüglich zu löschen.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und/oder Videos angefertigt werden und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden können.
Im Rahmen dieser Veranstaltung können durch die oder im Auftrag der Wein Steiermark Fotografien und/oder Filme erstellt werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung nehmen Sie zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen Sie abgebildet sind, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten veröffentlicht werden.